Überprüfung einer Widerrufsbelehrung

Nach einer Auswertung von ca. 1.500 Darlehensverträgen verschiedener Banken und Sparkassen sind ca. 90 % der Widerrufsbelehrungen seit dem Jahr 2002 nach Auffassung der Verbraucherzentralen fehlerhaft. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Verbraucherzentralen einen eigenen Bewertungsmaßstab verwenden, der von der Rechtsprechung abweichen kann.

 

Eine Überprüfung bieten Ihnen neben den Verbraucherzentralen auch auf diese Thematik spezialisierte Anwaltskanzleien an. In wieweit diese Prüfung optimistisch ausfällt, können wir nicht beurteilen. ST LEGAL wird die Ihrem Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung extern juristisch vorprüfen lassen - unabhängig von einer Anwaltskanzlei erhalten Sie so eine konservative erste Einschätzung.

 

ST LEGAL errechnet seit 2014 für die Anwaltschaft die sich im Falle eines Widerrufs ergebenen Leistungen - auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung, nachvollziehbar und transparent.  Als Verbraucher erhalten Sie eine unverbindliche und kostenfreie Ergebnisübersicht über die sich ergebenen Vorteile - denn das ist letztlich das, worauf es für Sie ankommt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir senden Ihnen eine Beispielsübersicht und einen Berechnungsbogen für Ihren Fall zu!

 

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