ST LEGAL SERVICES bietet Endverbrauchern die kostenlose Überprüfung von Immobilienkreditverträgen an

Widerruf bestehender (Bau-)Finanzierungen – lohnt sich der sog. „Widerrufsjoker“ auch für Sie?

In der Juli-Ausgabe 2014 der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest erschien der Artikel: „Bankirrtum zu Ihren Gunsten – Immobilienkredite. Wegen Fehlern Ihrer Bank können die meisten Kunden aus teuren Kreditverträgen aussteigen. So sparen sie fast immer tausende Euro.“


Was war geschehen? Banken und Sparkassen hatten jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen verwendet. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte bis Juni 2014 1.823 Immobiliendarlehensverträge geprüft – in fast 80 % waren ihrer Auffassung nach die Widerrufsbelehrungen falsch. Kunden, die zwischen 2002 und 2010 einen Darlehensvertrag mit ihrer Bank oder Sparkasse zu hohen Zinsen geschlossen haben, können so bereits vor Ende der Zinsbindung nach erfolgreichem Widerruf eine Neufinanzierung zu jetzt historisch günstigen Zinsen vornehmen. Aber lohnt sich der „Widerrufsjoker“ auch für Sie?


Ein Beispiel: Nehmen wir an, vor vier Jahren wurde im Juli 2011 ein neues Eigenheim erworben und hierfür ein Darlehen in Höhe von 200.000 € mit einer Zinsbindung von zehn Jahren (bis Juli 2021) und einer anfänglichen Tilgung von 2 % aufgenommen. Laut Statistik der Bundesbank lag der durchschnittliche Zinssatz im Juli 2011 bei 4,25 % für eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung von anfänglich zehn Jahren oder mehr (Zeitreihe BBK01.SUD119). Aktuell beträgt dieser Zinssatz nur noch 1,81 % (vorläufiger Wert Mai 2015). Die Differenz beträgt 2,44 %. Die Restlaufzeit der Zinsbindung beträgt aktuell noch sechs Jahre – d. h., ohne die Möglichkeit das Darlehen zu widerrufen, müssten weitere sechs Jahre lang Zinsen in Höhe von 4,25 % gezahlt werden – statt 1,81 %, wie es aktuell der Fall wäre. Oder in absoluten Zahlen: Bleibt die monatliche Darlehensrate unverändert (1.041,67 €) wären im Widerrufsfall für die kommenden sechs Jahre nur 18.763,99 € an Zinsen zu zahlen für das Darlehen statt 47.717,11 €. Der Wert des Widerrufs beträgt allein hiernach 28.953,12 € - so viel sind die günstigeren Zinsen über die Jahre wert.


Aber wie erfahren Sie, ob auch in ihrem Fall der Darlehensvertrag widerruflich ist? Unter www.test.de oder auf den Websites der Verbraucherzentralen finden sie ein Formular, mit dem Sie zum Preis von 70 € prüfen lassen können, ob auch Ihr Darlehen betroffen ist. Aber Achtung: In dem uns bekannten Prüfungsprotokoll der Verbraucherzentrale Hamburg hieß es zwar: „Wir sind der Auffassung, dass die in Ihrem Vertrag verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und unwirksam ist.“ Aber auch: „Diese Einschätzung ist allerdings das Ergebnis einer Abwägung unterschiedlicher juristischer Sichtweisen und keinesfalls zweifelsfrei.“ Im Weiteren empfahl die Verbraucher dann, doch lieber einen Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Eine Berechnung der Vorteile, die im Widerrufsfall bestehen können, nahm die Verbraucherzentrale nicht vor.


ST LEGAL SERVICES bietet Verbrauchern jedoch einen weitergehenden Service an. In Kooperation und in der Zusammenarbeit verschiedenen namhaften Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland, lassen wir für Verbraucher bestehende Darlehensverträge prüfen – anwaltlich, rechtssicher, für Sie kostenfrei und unter Berechnung konkret möglicher Vorteile im Widerrufsfall. Mehr erfahren Sie hier.

Ob Sie Ihre Bank oder Sparkasse nach Erhalt unseres Prüfungsdossiers auf die Möglichkeit des Widerrufs ansprechen, können Sie dann in Kenntnis aller Umstände entscheiden. Finanzielle Vorteile können dabei ebenso abgewogen werden wie der Umstand, ob sie mit ihrem Kreditinstitut eine vertrauensvolle Hausbankbeziehung pflegen oder nicht. Wie in unserer gesamten Kundenbeziehung geht es uns als ST LEGAL SERVICES auch mit diesem Angebot darum, Sie durch unsere Services in finanziellen Dingen in die Lage zu versetzen, informiert und bestmöglich für Sie selbst zu entscheiden.

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